Steuervorteil durch die Ehe: Das bringt euch eine Hochzeit im Dezember

Steuervorteil durch die Ehe: Das bringt euch eine Hochzeit im Dezember

Gastbeitrag – im Interview mit Steuerkanzlei Gabi Müller – Werbung unbeauftragt

Viele Brautpaare heiraten noch schnell im Dezember, bevor das neue Jahr vor der Tür steht. Doch was bringt euch eine Hochzeit im Dezember eigentlich?

Falls du schon immer wissen wolltest, warum heiraten am Ende des Jahres so beliebt ist, was man aus steuerlicher Sicht nach der Hochzeit tun sollte und ob man die Hochzeitsfeier von der Steuer absetzen kann, dann ist dieser Blogbeitrag genau richtig für dich!

Natürlich habe ich mir dafür professionelle Unterstützung geholt und die wichtigsten Fragen von der Steuerkanzlei Gabi Müller beantworten lassen. Aber lest am besten selbst.

Direkt zum Thema:

Frau wirft Glitzerkonfetti
Aufsicht Papeterie Flatlay Detailfoto

Ist eine Hochzeit im Dezember sinnvoll?

Wieso ist heiraten am Ende des Jahres so beliebt?

Wenn du heiratest, dann wirst du vor dem Finanzamt ab dem Jahr der Heirat als „verheiratet“ behandelt, unabhängig vom Monat der Heirat. Es ist also unerheblich, ob ihr bereits zu Beginn des Jahres eine Frühjahrshochzeit feiert, oder im Dezember eine Winterhochzeit, ihr werdet im Jahr der Heirat ganzjährig als Ehepaar behandelt.

Steuerlich kann es also durchaus Sinn machen, dass die standesamtliche Hochzeit noch im Dezember erfolgt.

 

Gibt es Steuervorteile als Ehepaar?

Und was bringt das steuerlich, wenn man als Ehepaar behandelt wird?

Als Ehepaar kann man das sogenannte „Ehegattensplitting“ in Anspruch nehmen.

Man kann zwischen Einzelveranlagung (Behandlung so als wärst du nicht verheiratet) und Zusammenveranlagung wählen.

Entscheidet ihr euch für eine Zusammenveranlagung, also einer gemeinsamen Erklärung aller eurer Einkünfte in einer gemeinsamen Einkommensteuererklärung, dann wird der Spilttingtarif angewendet.

Gegenüber der Einzelveranlagung kann euch das erhebliche steuerliche Vorteile bringen.

Je größer die Einkommensdifferenz zwischen den Ehepartnern ist, umso größer fällt der Steuervorteil aus.

Verdient ihr beide gleich viel, dann ergibt sich rein aus dem Spilttingverfahren in der Regel kein Steuervorteil für euch.

 

Einladungskarten-Set Aufsicht von oben

Eure ToDos nach der Hochzeit – so geht es weiter:

Was ist eigentlich direkt nach der Hochzeit zu tun?

Nach dem freudigen Tag stehen für euch ein paar Behördengänge an und auch etwas Papierkram.

Ein wichtiger Punkt ist, dass alle wichtigen Stellen erst einmal Kenntnis von eurer Hochzeit und der ggf. damit verbundenen Namensänderung erhalten müssen – Dazu zählt beispielsweise deine Bank. Aber auch verschiedene offizielle Dokumente müssen geändert werden. Dazu zählt der Personalausweis, der Reisepass, die Fahrzeugpapiere,…

Falls Ihr Kinder habt, müsst ihr die Familienkasse über die Heirat informieren.

Das Finanzamt müsst ihr über eure Hochzeit tatsächlich nicht zwingend informieren. Das passiert automatisch im Hintergrund durch den Datenaustausch zwischen den Meldebehörden. Wenn ihr eure nächste Steuererklärung abgebt, müssen jedoch das Datum der Eheschließung und der eventuell geänderte Name angegeben werden.

Möchtet ihr hingegen eine bestimmte Steuerklassenwahl treffen, dann müsst ihr dies beantragen, also auch mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen.

Papeterieflatlay von oben
Diskokugel mit dekorativem Schild

Die Wahl der richtigen Steuerklasse

Welche Steuerklassenwahl ist sinnvoll in der Ehe?

Es kommt ganz darauf an ;- ) …

Zunächst muss man an der Stelle erläutern, dass eine Steuerklasse, egal wie Sie gewählt wird, keine Steuern „spart“. Gleichzeitig auch eine gute Nachricht: Genauso verliert ihr am Ende kein Geld, wenn ihr eine für euch unterjährig „ungünstige“ Wahl getroffen haben solltet.

Das liegt daran, dass die Steuerklasse lediglich den Rahmen festlegt, in welcher Höhe ihr bereits während des Jahres Steuern an das Finanzamt zahlt. Die von eurem Gehalt einbehaltene Lohnsteuer ist nichts anderes als eine Vorauszahlung auf eure Einkommensteuerzahllast.

Wurde während des Jahres zu wenig „vorausgezahlt“ so kommt es zu einer Einkommensteuer-Nachzahlung. Wurde bereits zu viel „vorausgezahlt“, kommt es zu einer Erstattung.

Dies wird im Rahmen einer Einkommensteuererklärung festgestellt, indem eure Einkünfte und die zugehörige Zahllast ermittelt wird.

Vor- und Nachteile bei der Wahl der Steuerklasse

Es gibt jedoch Vor- und Nachteile, je nach Wahl eurer Steuerklasse.

In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen.

Bist du nicht verheiratet, hast du in der Regel Steuerklasse 1. Hast du Steuerklasse 1, bist du nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, da du bereits ausreichend Lohnsteuer, also Vorauszahlungen auf deinen Lohn an das Finanzamt gezahlt hast. Das muss also nicht im Rahmen einer Einkommensteuererklärung „richtiggestellt“ werden.

Wenn ihr nun heiratet, dann bekommt ihr zunächst automatisch die Steuerklassenkombination 4 /4., unabhängig davon, ob ihr beide arbeitet. Die Abzüge, die von eurem Bruttolohn einbehalten werden, entsprechen in der Regel denen aus Steuerklasse 1.

Auch hier seid ihr nicht verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Unterschiedlich hohes Einkommen 

Verdient ihr jedoch sehr unterschiedlich, so kann es sinnvoll sein die Steuerklassenkombination 3/5 zu wählen, damit ihr unterjährig mehr Geld zur Verfügung habt. In der Regel macht ein Wechsel auf die Steuerklassenkombination 3/5 Sinn, wenn einer von euch mindestens 60 % und der andere lediglich 40 % des Einkommens verdient.

Die Steuerklassenwahl beeinflusst nämlich die Höhe der einbehaltenen Lohnsteuer und damit euren Nettoverdienst.

Hierbei bekommt der höherverdienende die Steuerklasse 3. Der weniger verdienende die Steuerklasse 5.

Der Ehepartner mit Steuerklasse 3 zahlt unterjährig weniger Lohnsteuer, da ihm nun die Grundfreibeträge von beiden Ehegatten zugerechnet werden. Von seinem höheren Gehalt bleibt somit mehr übrig.

Der gering verdienende Ehegatte zahlt hingegen Steuern auf den „ersten Euro“ seines Verdienstes, und damit deutlich mehr Lohnsteuer.

Habt Ihr jedoch jetzt ein gemeinsames Haushaltseinkommen und verwaltet eure Finanzen gemeinsam, so habt ihr unter dem Strich unterjährig bereits mehr liquide Mittel zur Verfügung.

 

Frau hält Namenskarte
Detailfoto Menükarte

Eure Verpflichtungen 

Aber auch wenn das im ersten Moment gut klingt, hat das zwei Nachteile:

  1. Ihr werdet nun verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

In dieser Erklärung werden eure Einkommen zusammengerechnet und darauf die zu zahlende Einkommensteuer ermittelt. Durch die günstige Verteilung der Steuerklassen während des Jahres, war das nun aber leider oft zu wenig. Das führt zu Nachzahlungen. Das sollte man unbedingt im Hinterkopf behalten.

  1. Der Partner mit dem geringeren Einkommen muss sich darüber im Klaren sein, dass bei einem geringeren Bruttolohn natürlich später seine eigene Rente geringer bzw. im Falle der Arbeitslosigkeit das Arbeitslosengeld geringer ist.

Wird die Steuerklasse 5 gewählt bleibt nun auch im Jahr noch weniger vom Gehalt übrig. Es ist also wichtig, dass ihr euch fair absprecht und kein Partner benachteiligt ist. Hier ist sicherlich eine offene Kommunikation über eure Finanzen der Schlüssel.

Welche Alternative gibt es noch?

Als verheiratetes Paar habt ihr neben den genannten Kombinationen auch noch die Möglichkeit Steuerklasse 4 / 4 mit Faktor zu wählen. Das sogenannte Faktorverfahren soll dafür Sorge tragen, dass die Steuerbelastung unter den Ehepartnern gerechter verteilt wird. Auch hier verpflichtet euch diese Wahl zu Abgabe einer Steuererklärung.

Der Faktor wird immer anhand von Prognosewerten (eurem voraussichtlichen Einkommen) festgelegt.

Anträge auf Steuerklassenwechsel reicht ihr bei eurem zuständigen Wohnsitzfinanzamt ein. Hierfür gibt es Online-Formulare.

Der Arbeitgeber erfährt von dem Wechsel der Steuerklasse durch die sogenannten ELSTAM Daten.

Wenn ihr euch unsicher seid bezüglich der richtigen Kombination kann euch hier ein Steuerberater oder auch ein Lohnsteuerhilfeverein zu Rate stehen.

Steuerklassenwahl bei Kinderwunsch

Tipp: Wenn Kinder anstehen, kann es Sinn machen, dass derjenige von euch der Elterngeld in Anspruch nehmen möchte, die Steuerklasse 3 wählt. Denn die Höhe des Elterngeldes wird an dem Netto-Gehalt bemessen. Das Nettogehalt ist mit der Steuerklasse 3 am höchsten und damit auch das Elterngeld.

 

Schmuck Detailfoto

Angestellt oder Selbstständig- der Unterschied

Gibt es Unterschiede bei Selbstständigen und Angestellten?

Ja gibt es, denn für den selbständigen Ehepartner ist die Steuerklasse nicht relevant, da er nicht lohnsteuerpflichtig ist. Er zahlt auf die Gewinne seines Unternehmens eigene Einkommensteuer-Vorauszahlungen.

Sollte der selbstständige Ehepartner mehr zu dem Haushaltseinkommen beisteuern als der andere Ehegatte, kann es Sinn machen einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen zu stellen. Dann könnt ihr von dem steuerlichen Vorteil durch die Hochzeit schon unterjährig profitieren und müsst nicht bis zur nächsten Steuererklärung warten.

Dennoch kann der angestellte Ehegatte zwischen den Steuerklassen 3, 4 oder 5 wählen. Der angestellte Ehegatte erhält den höchsten Nettolohn, wenn er sich für Steuerklasse 3 entscheidet. Beachtet aber auch hier, dass es je nachdem wieviel der selbstständige Ehegatte verdient und selbst an Vorauszahlungen leistet, zu Nachzahlungen kommen kann.

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Frau mit Discokugel

Weitere Steuervorteile nach der Eheschließung:

Was ändert sich steuerlich sonst noch durch die Hochzeit? 

Die Ehe hat steuerlich noch einige Vorteile.

 

  • Sparer-Pauschbeträge: Beispielsweise könnt ihr gemeinsam nun eure beiden Sparer-Pauschbeträge nutzen. Jedem von euch steht für Einkünfte aus Kapitalvermögen ein sogenannter Sparerpauschbetrag zu. Dieser betrug bisher 801,- € und wurde jetzt zum 01.01.2023 auf 1.000,- € erhöht. Als Ehepartner könnt ihr, wenn ihr eine gemeinsame Steuererklärung abgebt, den doppelten Sparerpauschbetrag nutzen, also 2.000,- €. Hatte also beispielsweise einer von euch keine Kapitaleinkünfte, der andere jedoch mehr als 1.000,- € kann er den ungenutzten Pauschbetrag des Partners mit nutzen und spart damit Steuern.
  • Schenkungs- und Erbschaftssteuer:  Besonders lohnend ist die Heirat in Bezug auf die Schenkungs- und Erbschaftsteuer. Letzteres ist sicherlich etwas woran man als frisch verheiratetes Paar nicht denken mag, ist aber leider auch ein wichtiges Thema. Das Ehepaar und die Familie sind hier steuerlich besonders geschützt.

Das bedeutet zum einen, dass eine Schenkung zu Lebzeiten, zum anderen eine Erbschaft im Todesfall an den Ehepartner höhere Freibeträge genießt, als wenn ihr nicht verheiratet wärt. Beispielsweise beträgt der Freibetrag bei einer Schenkung an deinen Ehepartner alle 10 Jahre 500.000,- €. 

Zum Vergleich: Wärt Ihr nur Lebenspartner und nicht verheiratet werdet ihr steuerlich als „Fremde“ behandelt und habt nur einen Freibetrag in Höhe von 20.000,- €.

 Auch euer gemeinsames Zuhause ist unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen steuerlich geschützt, wenn einer von euch verstirbt. 

Außerdem reduziert sich der Schenkungsteuer-/ Erbschaftsteuersatz, wenn ihr verheiratet seid. Der hängt nämlich auch von eurem Verwandtschaftsverhältnis ab.

Ohrringe Detailfoto
Frau mit Discokugel

Hochzeitsfeier von der Steuer absetzen – geht das?

Kann ich denn eigentlich die Kosten für die Hochzeitsfeier steuerlich geltend machen?

Also grundsätzlich kann man steuerlich keine Kosten geltend machen, die für euer privates Vergnügen angefallen sind.

Eine Hochzeit fällt unter euer privates Vergnügen und kann daher grundsätzlich nicht steuerlich berücksichtigt werden.

Aber es gibt eine Möglichkeit :- )

Das Einkommensteuergesetz sieht vor, dass man sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd geltend machen kann.

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten in deinen eigenen vier Wänden, für die du eine Firma oder einen Dienstleister beauftragst. 20% der Aufwendungen die dadurch entstehen, gedeckelt auf maximal 4.000,- € könnt ihr steuerlich in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen.

Wenn ihr also eure Hochzeit in euren eigenen vier Wänden gefeiert habt und beispielsweise für die Reinigung im Anschluss eine Reinigungsfirma beauftragt habt, dann könnt ihr diese Kosten steuerlich berücksichtigen.

Ist natürlich nicht die ganze Feier, aber dennoch etwas … ;- )

 

Ihr habt noch Fragen zum Thema?

 

Gruppenfoto Steuerkanzlei Gabi Müller

Die Mädels von der Steuerkanzlei Gabi Müller haben es sich auf die Fahne geschrieben, das Thema Steuern Ihren Mandanten auf Augenhöhe nahe zu bringen, als Ratgeber und Begleiter für steuerliche Fragen.

Auf ihrem Instagram Kanal „Steuern im Blick“ informieren Sie zudem über häufige Fragen und steuerliche Neuerungen.

Ihr Ziel: Euch die Scheu vor steuerlichen Themen nehmen, für mehr finanzielle Bildung und damit Ihr eure Steuern in Zukunft mehr im Blick habt.

Wenn Ihr mehr zur Kanzlei oder zu den Dreien wissen wollt, schaut doch direkt mal auf ihrer Website, oder bei ihrem Instagram Kanal „Steuern im Blick“ vorbei.

Sie freuen sich von euch zu hören.

Foto Steuerkanzlei: MKPoint

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