Gastbeitrag – im Interview mit Niklas Clamann, Anwalt für Familienrecht – Werbung unbeauftragt
Namenswahl nach der Hochzeit: Zwischen Tradition und persönlicher Note
„Ein Name ist nichts Geringes“, wusste schon Johann Wolfgang von Goethe. So ist auch die Namenswahl nach der Hochzeit ein wichtiger Schritt für viele Paare, der nicht nur ihren individuellen Wünschen entsprechen muss, sondern auch rechtliche Aspekte berührt.
Anhand dieses Artikels möchte ich dir zeigen, welche Optionen euch bei der Wahl eurer Nachnamen zur Verfügung stehen und welchen Hintergrund sie haben. Die Infos wurden mir von Niklas Clamann und seinem Team zur Verfügung gestellt und lassen keine Fragen zum Thema Namenswahl nach der Eheschließung, offen.
Direkt zum Thema:
Der Ehename – eine gemeinsame Wahl
Der/die Standesbeamt:in wird euch bei der Eheschließung fragen, ob ihr einen Ehenamen bestimmen wollt. Dabei handelt es sich um den Familiennamen (auch bekannt als Nachnamen), den ihr zukünftig gemeinsam führt. Entscheidet ihr euch für einen Ehenamen, könnt ihr euch später nicht mehr umentscheiden.
Optionen für den Ehenamen: Geburtsname oder aktueller Name?
Die erste Möglichkeit besteht darin, den Geburtsnamen von einem/einer von euch als Ehenamen zu wählen. Dabei handelt es sich um den Namen, der in der Geburtsurkunde eingetragen ist. Man bekommt ihn, wie der Begriff bereits verrät, bei der Geburt, aber beispielsweise auch durch Adoption.
Beispiel: Julius Cäsar und Kleopatra Philopator heiraten. Beide bestimmen Julius‘ Geburtsnamen als Ehenamen und tragen fortan den Familiennamen Cäsar.
Alternativ könnt ihr euch für den Namen entscheiden, den eine:r von euch aktuell führt. Damit gemeint sind insbesondere die Namen, die durch eine frühere Ehe oder Lebenspartnerschaft erworben wurden.
Beispiel: Nach Iulius‘ Tod verliebt sich Kleopatra Cäsar in Marcus Antonius. Die beiden heiraten. Sie bestimmen Kleopatras aktuellen Namen als Ehenamen und tragen fortan den Familiennamen Cäsar.
Nicht möglich ist dagegen die Wahl eines bislang nicht getragenen, also ganz neuen Familiennamens, die Annahme eines Künstlernamens oder die Verschmelzung zweier Namen.
Doppelnamen und Begleitnamen:
Was ihr bei der Namenswahl nach der Hochzeit wissen müsst
Entscheidet ihr euch für einen Ehenamen, hat der-/diejenige von euch, dessen/deren bisheriger Name nicht zum Familiennamen wird, die Möglichkeit, ihn dennoch zu behalten. Er kann vor oder nach dem neuen Ehenamen getragen werden. Juristen sprechen von einem „Begleitnamen“ oder einem „unechten Doppelnamen“. Dieser Begleitname kann später noch abgelegt werden.
Beispiel: Marcus hat sich vor der Ehe mit Kleopatra als Politiker etabliert und möchte seinen Namen daher weiterhin tragen. Er entscheidet sich, ihn als Begleitnamen dem Familiennamen „Cäsar“ voranzustellen und heißt fortan Marcus Antonius-Cäsar.
Doppelnamen als dauerhafte Identität
Solche Doppelnamen können sich zu „echten Doppelnamen“ entwickeln. Sie bilden dann eine untrennbare Einheit und es ist nicht mehr möglich, den bisherigen Begleitnamen abzulegen. Eine solche Entwicklung findet z.B. statt, wenn der Doppelname als Ehename in einer neuen Ehe bestimmt oder der Geburtsname eines Kindes wird.
Recht auf Namensvielfalt:
Neue Möglichkeiten nach der Eheschließung – Die geplante Familienrechtsreform 2025
Bisher ist es nicht möglich, einen echten Doppelnamen aus beiden vorehelichen Namen zu bilden und als gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen. Allerdings wünschen sich viele Paare einen solchen Doppelnamen als Ausdruck ihres gleichberechtigten Zusammenlebens.
Um diesen modernen Rollenvorstellungen gerecht zu werden, ist eine Reform des Familienrechts für 2025 geplant, in der unter anderem gemeinsame Doppelnamen ermöglicht werden sollen.
Grenzen der Namenskombinationen: Das solltet ihr beachten
Dabei solltet ihr beachten, dass Doppelnamen nicht mehr als zwei Namen enthalten dürfen. Trägt eine:r von euch bereits einen Doppelnamen, könnt ihr diesen zwar zum Ehenamen bestimmen. Der/die Andere kann seinen bisherigen Namen dann aber nicht mehr als Begleitnamen behalten. Ebenso kann ein Doppelname nicht als Begleitname zu einem gemeinsamen Ehenamen getragen werden. Hierdurch sollen unüberschaubare Namensungetüme verhindert werden.
Beispiel: Marcus und Kleopatra lassen sich scheiden. Marcus trifft seine alte Jugendliebe Scribonius Curio wieder und will ihn heiraten. Bestimmen sie Marcus‘ aktuellen Namen Antonius-Cäsar zum Familiennamen, kann Scribonius seinen Namen nicht weiterhin als Begleitnamen tragen.
Namenswahl nach der Hochzeit: Möglichkeiten und gesetzliche Regelungen
Die Beibehaltung der eigenen Namen: Eine Option ohne Zeitdruck
Für einen Ehenamen könnt ihr euch entscheiden, ihr müsst es aber nicht. Wollt oder könnt ihr euch auf keinen Namen einigen, behält jede:r von euch schlicht den Namen, den ihr vor eurer Hochzeit getragen habt. In diesem Fall habt ihr außerdem ohne zeitliche Begrenzung die Möglichkeit, euch doch noch für einen gemeinsamen Namen zu entscheiden und ihn auch noch Jahre nach der Hochzeit zu bestimmen.
Welchen Namen nach der Scheidung?
Das Versprechen „Bis dass der Tod und scheidet“ gilt nicht zwangsläufig auch für den Ehenamen. Grundsätzlich könnt ihr nach der Auflösung eurer Ehe durch Scheidung oder den Tod euren Ehenamen weiterhin als Namen tragen. Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit, den Geburtsnamen oder den vorehelichen Namen wieder anzunehmen.
Ihr habt auch die Möglichkeit, in einem Ehevertrag zu bestimmen, dass nach der Auflösung der Ehe der zuvor angenommene Ehename wieder abgelegt werden muss.
Fazit: Die Bedeutung der Namenswahl für eure gemeinsame Zukunft
Die Wahl des Ehenamens ist mehr als nur eine formale Entscheidung – sie symbolisiert eure Einzigartigkeit und eure Geschichte. Die Vielfalt der Möglichkeiten ermöglicht es euch, diesen Schritt individuell zu gestalten.
Egal, welche Wahl ihr trefft: ich wünsche euch, dass euer Ehename euch stets Freude bereiten wird.
Ihr habt noch Fragen zum Thema? Fragt den Profi:
Herr Clamann ist als Anwalt auf Familienrecht spezialisiert und betreibt seine eigene Kanzlei in Münster.
Hier arbeitet er mit seinen drei Mitarbeiterinnen an der perfekten Lösung für deine juristischen Fragen – von der Erstellung eines Ehevertrags über die Stellung des Scheidungsantrags bis zur Absicherung des/der Ehepartner:in im Todesfall und darüber hinaus.
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- Workshop & Photography by: @melfrankphotography
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- Couple: @mrandmrshiegl
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- Floristik & Deko: @bloomery.by.judy
- Deko & Verleih: @planb.eventagentur
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- Papeterie: @farbgold
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